In dem Vorhabengebiet mit der Bezeichnung „Konzernzentrale Jungheinrich AG" sind nur Gebäude mit
- Büro- und Verwaltungsräumen,
- Tagungs- und Schulungsräumen,
- Räumen für eine Mitarbeiterkantine,
- Ausstellungsflächen und
- sonstigen zur Konzernzentrale gehörigen Nebenräume sowie Stellplätzen und Garagen
zulässig.