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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli44
    xpPlanDate
    • 2018-11-28
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung