• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_5b2047fb-c94c-4ddf-9f7f-41702ec54d56

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Roenneburg24
    xpPlanDate
    • 2005-09-01
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Schaffung eines ausreichenden Schallschutzes durch die in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht möglich ist, muss darüber hinaus durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude ein ausreichender Schallschutz für die Aufenthaltsräume gewährleistet werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung