Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege, Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke
des durchwurzelbaren Substrataufbaus auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.