Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende
Bäume auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m sowie für
Sträucher und Hecken mindestens 80 cm betragen. Im
Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und zu
begrünen.