Für die Blockrandbebauungen müssen Dächer von Hauptgebäuden straßenseitig mit einer Nei-gung zwischen 60 Grad und 70 Grad ausgebildet werden. Im Blockinnenbereich sind die Dä-cher von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) als Flachdach o-der mit einer Neigung von bis zu 20 Grad herzustellen.