Auf dem Flurstück 5806 und auf dem Flurstück 7399 ist jeweils eine zusammenhängende Biotopfläche mit einer Mindestgröße von 1 ha und einer Mindestbreite von 25 m anzulegen. Innerhalb dieser Flächen sind ökologische Ruhezonen „Ö" von jeweils 7.000 m² Größe anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzungen und Einsaaten ist standortgerechtes, einheimisches Material zu verwenden.