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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt46
    xpPlanDate
    • 2021-09-14
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Im Kerngebiet zwischen Neue Burg, Willy-Brandt-Straße und Nikolaifleet ist bei sonstigen Nutzungen eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung