• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_611321ef-66e5-4eab-acb2-a7d93775ceef

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_611321ef-66e5-4eab-acb2-a7d93775ceef
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder23
    xpPlanDate
    • 2003-02-28
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine extensive Streuobstwiese anzulegen und zu pflegen. Je 300 m² Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen und fachgerecht zu pflegen. Die Fläche ist standortgerecht als Wiese zu begrünen und einmal jährlich im September zu mähen; das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Ein Pflegeumbruch ist unzulässig. Die Flächen dürfen nicht gedüngt werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung