Für An- und Ersatzpflanzungen von Bäumen sind standortgerechte
einheimische Laubgehölzarten zu verwenden.
Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens
18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.
Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12 m² anzulegen und zu
begrünen. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.