• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_63bef4d0-335a-4bb8-8b39-a899ab9e0ed6

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_63bef4d0-335a-4bb8-8b39-a899ab9e0ed6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel15
    xpPlanDate
    • 2006-02-01
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten und den Kerngebieten nördlich Wellingsbüttler Weg sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Hierfür kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen bis zu 3 m im Rahmen der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 zugelassen werden. Ebenerdige Stellplätze können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die nicht überbaubaren Flächen von Tiefgaragen dieser Gebiete sind mit einem indestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung