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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg70
    xpPlanDate
    • 2016-12-01
    schluessel
    • §2 Nr.18
    text
    • In den Kerngebieten sind nicht überbaute Dachflächen der Erdgeschosse mit einem mindestens 30 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. Für Baumpflanzungen ist auf mindestens 12 m² Fläche ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau als offene Vegetationsfläche herzustellen. Die Dachflächen der übrigen Geschosse sind mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung sind für Wege, Kinderspielflächen, Terrassen und technische Anlagen zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung