In den Baugebieten entlang der Reichsbahnstraße ist in dem
Bereich von der westlichen Grenze des Flurstücks 5340 bis
zu der östlichen Grenze des Flurstücks 1358 der Gemarkung
Eidelstedt in einer Tiefe von 20 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie,
für einen Außenbereich einer Wohnung
entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie
zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste
Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen,
dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt
eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht,
dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel
von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.