In den Gewerbegebieten, welche an die Straßen Am
Schleusengraben und Planstraße (Beim Querdeich)
angrenzen sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig,
die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission
das Wohnen erheblich stören, wie zum Beispiel
Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe,
Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende
Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe.
Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen werden
kann, dass eine erhebliche Störung vermieden wird.