• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_6503eaf4-1c67-49ee-8fac-b0340ef03d46

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den Gewerbegebieten, welche an die Straßen Am Schleusengraben und Planstraße (Beim Querdeich) angrenzen sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen erheblich stören, wie zum Beispiel Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine erhebliche Störung vermieden wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung