Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in
wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feu-
erwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden
Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel
Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.