• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_662a0ec0-fd01-4ff2-a151-2b6120089f5f

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_662a0ec0-fd01-4ff2-a151-2b6120089f5f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder33
    xpPlanDate
    • 2020-04-02
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, in Vorgärten (Flächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Fluchtlinie eines Gebäudes) unzulässig. Stellplätze mit Schutzdach (Carports) und Garagen sind in Vorgärten nur zulässig, wenn sie mindestens 6 m von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung