Im Plangebiet sind an Gebäuden oder Brücken insgesamt
zwölf Fledermausflachkästen in geeigneter Lage fachgerecht
anzubringen (CEF-Maßnahme). Es sind als Ganzjahresquartier
geeignete, als Sommerquartier geeignete und
mehrwandige Flachkästen in gleichen Anteilen zu verwenden.
Die Kästen können in Kastengruppen angeordnet
werden. Die Kästen sind spätestens im August vor Beginn
der Räumung des Gebietes anzubringen.