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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg67-Heimfeld46
    xpPlanDate
    • 2010-11-08
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Im Sondergebiet „Wassersportanlage" sind folgende Nutzungen zulässig: Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten. Innerhalb der durch Baugrenzen bestimmten eingeschossig überbaubaren Grundstücksflächen sind nur Vereinshäuser mit den für Segel- und Bootsvereine notwendigen Räumen, wie Lagerhallen und Gemeinschaftsräume zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist die Lagerung von Booten zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung