Auf dem Flurstück 3031 sind mindestens 20 kleinkronige standortgerechte Laubbäume, deren Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, sowie mindestens 4 großkronige standortgerechte Laubbäume, deren Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt, zu pflanzen.