• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_6777f012-4f1a-4680-bda1-9dc5ac518b93

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt131
    xpPlanDate
    • 2019-12-06
    schluessel
    • §2 Nr.23
    text
    • Als Einfriedungen an den Straßen sind ausschließlich Hecken bis höchstens 1 m Höhe zulässig. Als Einfriedung zu Grünflächen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis höchstens 2 m Höhe zulässig. Die Heckenpflanzungen müssen einen Mindestabstand von 0,50 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten. Einfriedungen innerhalb der Knicks und Knickschutzstreifen sind unzulässig. Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung