Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die Grundflächen- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden. Bei den siebengeschossigen Gebäuden ist das oberste Geschoß an der Rückseite um 1,5 m zu staffeln.
Auf den Flurstücken 536, 538 und 1002 der Gemarkung Altstadt-Nord sind Traufhöhe und Dachneigung dem Gebäude auf dem Flurstück 537 der Gemarkung Altstadt- Nord anzupassen.