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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt113
    xpPlanDate
    • 2022-02-10
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Die Außenwände der Wohngebäude sind in hellem Klinkermauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile können Putz oder glatter Beton zugelassen werden, wenn insgesamt das Klinkermauerwerk optisch vorherrschend bleibt. In den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen sind Fassaden mit überwiegendem Putzanteil zulässig. Eingangsüberdachungen der Hausgruppen sowie hausgruppenähnlicher Gebäude und Duplexhäuser sind nur als Winkelbauwerke aus hell verputztem Beton zulässig, für das Baufeld mit der Ordnungsnummer 1.1 auch aus Aluminium (anthrazitfarben). Für Doppeleingänge können T-Formen verwendet werden. Für Fensteröffnungen sind nur stehende Formate zulässig. Hiervon können Ausnahmen zugelassen werden. In den Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.1 sind Dacheindeckungen mit hochglänzenden oder glasierten Oberflächen unzulässig. Anlagen der Sonnenenergienutzung sind auf allen Dachflächen zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung