• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_69ccd267-d154-49d9-a5a6-8d2a85d59edd

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    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf112
    xpPlanDate
    • 2017-12-04
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Die festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen können auf einer Fläche von jeweils bis zu 50 v. H. der Dachflächen von Gebäuden durch Aufzugs- und Lüftungsanlagen, Lüftungskanäle sowie andere haustechnische Anlagen mit dazugehörigen Einhausungen um 3 m überschritten werden. Entlang der Straßenverkehrsflächen ist durch die haustechnischen Anlagen nach Satz 1, die die festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen um mehr als 50 cm überschreiten, mindestens einen Abstand von 1,5 m zu den Gebäudeaußenwänden einzuhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung