Je 300 m² der zu begrünenden Bereiche ist mindestens ein
kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Auf der privaten Grünfläche sind
mindestens vier großkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft
zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen
Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die Pflanzungen
sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.
Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten
und bei Abgang zu ersetzen.