Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Eingriffsflächen folgende Flächen außerhalb des Plangebiets zugeordnet:
1. eine etwa 2050 m² große Teilfläche des Flurstücks 8112 der Gemarkung Bramfeld;
2. die Flurstücke 8970 und 8969 der Gemarkung Sasel in der Größe von etwa 8300 m²;
3. eine etwa 9800 m² große Teilfläche des Flurstücks 2638 der Gemarkung Sasel.