Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen, bei denen dies nicht möglich ist, ist eine mindestens 1,5 m tiefe Baumgrube anzulegen. Diese ist mit Tiefen- und Grabenbelüftung sowie mindestens 12 m³ überbaubaren Baumgrubensubstrat herzustellen.