• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_6be8d897-19b1-4a58-8210-8a04aba3f6fc

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_6be8d897-19b1-4a58-8210-8a04aba3f6fc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek58
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen nicht an den lärmabgewandten Gebäudeseiten möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß auch für die Obergeschosse der Gebäude im reinen Wohngebiet entlang der Bahnanlagen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung