In den Sondergebieten sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen)
zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen
angegebenen Emissionskontingente LEK nach der DIN
45691 „Geräuschkontingentierung“ weder tags (6.00 Uhr
bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten.
Emissionskontingente LEK in dB(A), Emissionshöhe 1 m:
Gebiet: SO, LEK, tags dB(A) 60, LEK, nachts dB(A) 42.
Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich
das Emissionskontingent LEK für die Sondergebiete im
Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) um folgendes
Zusatzkontingent:
Zusatzkontingente für angegebene Sektoren:
Richtungssektor (Bezugspunkt: RW 3558081, HW 5940036),
„A“ 222 Grad bis 60 Grad (0 Grad im Norden, rechtsdrehend)
Zusatzkontingent [dB(A)] Nacht 3
„B“ 60 Grad bis 147 Grad (0 Grad im Norden, rechtsdrehend)
Zusatzkontingent [dB(A)] Nacht 18.
Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691,
Abschnitt 5, vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth-
Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle Bezirksamt Altona,
Raum 506, Hamburg). Dabei sind die von den kontingentierten
Flächen unter Anwendung der Emissionskontingente
verursachten Immissionen ausschließlich mit geometrischer
Ausbreitungsberechnung zu bestimmen. Bei
der Prüfung für die Nacht ist die volle Stunde mit dem
höchsten Beurteilungspegel („lauteste Nachtstunde“)
maßgebend. Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte
ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.