Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen und für
Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken
sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu
verwenden. Entfallene Bäume sind durch 1,5 neu zu pflanzende
Bäume zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über
dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes
ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m²
anzulegen und zu begrünen. Sträucher- und Heckenpflanzen
müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 80 cm. Ersatzpflanzungen
sind so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter der
Pflanzung erhalten bleibt. Die Anpflanzungen sind dauerhaft
zu erhalten.