Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. Die Baugrundstücke im Sondergebiet „Läden" an der Rennbahnstraße sind an die vom Sandkamp abzweigende Stichstraße anzuschließen.