Die Gebäude auf den Flurstücken 749 bis 753, 525, 530, 532 bis 534, 427 bis 430 der Gemarkung St. Georg-Nord werden als Gebäudegruppe dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 466) unterstellt.