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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen61
    xpPlanDate
    • 2019-07-09
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche je 2 m² Fläche ein Strauch und je 200 m² Fläche ein Laubbaum zu pflanzen. Die mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind als reine Strauchpflanzungen aus verschiedenen heimischen Arten zu entwickeln und mit einem Strauch je 2 m² Fläche zu bepflanzen. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Zu pflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung