Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
ist auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche je 2 m²
Fläche ein Strauch und je 200 m² Fläche ein Laubbaum zu
pflanzen. Die mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind als
reine Strauchpflanzungen aus verschiedenen heimischen
Arten zu entwickeln und mit einem Strauch je 2 m² Fläche
zu bepflanzen. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen
sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden
und zu erhalten. Zu pflanzende Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe
über dem Erdboden gemessen, aufweisen.