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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel43
    xpPlanDate
    • 2018-12-12
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (Knick) ist fachgerecht ein Knick mit Wall und Überhältern herzustellen. Es sind standortgerechte heimische knicktypische Gehölze zu verwenden. Zum Erhalt der ökologischen Funktionen sind Sträucher in einem Rhythmus von 8 bis 12 Jahren unter Erhalt der Überhälter auf den Stock zu setzen. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen und Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung