In den reinen Wohngebieten sind mindestens 35 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für jede 150 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für jede 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.