• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_70288d9d-0022-44ba-8853-7a7f68298b17

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_70288d9d-0022-44ba-8853-7a7f68298b17
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel41
    xpPlanDate
    • 2009-02-27
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • In den Bereichen, in denen die Grünfläche - Parkanlage - an der Plangebietsgrenze mit einer Breite von 15 m zeichnerisch festgesetzt ist, sind 15 m als mittlerer Wert einzuhalten, wobei eine Abweichung um bis zu 5 m zulässig ist (Schwankungsbreite von 10 bis 20 m). In den Bereichen, in denen die Breite der Parkanlage am Plangebietsrand mit 25 m zeichnerisch festgesetzt ist, sind 25 m als mittlerer Wert einzuhalten, wobei eine Abweichung um bis zu 5 m zulässig ist (Schwankungsbreite von 20 bis 30 m). Die Grenze zwischen den Parkanlagen und der privaten Grünfläche - Golfsport - ist landschaftsgerecht und mit standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung