• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_70aaac88-88b3-4da1-9326-aff5e150aad7

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet15-Billwerder24-Billbrook7
    xpPlanDate
    • 2001-08-28
    schluessel
    • §2 Nr.1.3
    text
    • Im Sondergebiet „Fachmarktzentrum" sind nur großflächige Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften, die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Einzelhandelsbetrieben stehen, zulässig. Das Sondergebiet wird nach Art der zulässigen Nutzung wie folgt gegliedert. Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche sind nur ein Bau- und/oder ein Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben g und h genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 15000 m² zulässig. g) Kernsortimente - Holz - Baumaterial - Bauelemente wie Fenster, Türen - Dämmstoffe - Fliesen - Bodenbeläge - Tapeten, Farben, Lacke - Werkstattmöbel - Badezimmereinrichtung - Gartenmöbel - Selbstbaumöbel - großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser - Rolläden und Gitter - Installations- und Sanitärbedarf - Haustechnik - Eisenwaren, Kleineisenwaren - Beschläge - Werkzeuge - Arbeitskleidung - bau- und gartentechnische Elektrogeräte - Spielplatzgeräte - Zweiradzubehör - Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi) - Zäune - Pflanzen - Pflanzengefäße - Torf und Erden - Dünge- und Pflanzenschutzmittel - Plastikwaren wie Eimer, Wannen - Besenwaren h) Randsortimente Die maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt 1200 m². - Teppiche - Wohnraumleuchten - Bastelartikel - Geschenk- und Deko-Artikel - Glas, Porzellan, Keramik - Haushaltsgeräte - Reinigungsartikel - Heimtextilien - Campingbedarf - Zooartikel (einschließlich lebende Tiere) - Schnittblumen - Fachliteratur
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung