• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_70b16f6f-80af-4637-912e-a73eb4a1c9f5

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt92
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    schluessel
    • § 2 Nr.3
    text
    • Auf den rückwärtigen Teilen der Flurstücke 1200 und 753 sowie auf den Flurstücken 769, 1290, 1243, 1248, 1049 und 771 der Gemarkung Ojendorf sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung