• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_70d62ee3-0d94-487b-aa8e-fe80d4bb5dcc

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_70d62ee3-0d94-487b-aa8e-fe80d4bb5dcc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder35
    xpPlanDate
    • 1997-07-08
    schluessel
    • §3 Nr.10
    text
    • Die Grünfläche „Abschirmgrün" ist als extensives Grünland mit standortgerechten Pflanzen ohne Stickstoffdüngung zu entwickeln. Mindestens alle zwei Jahre und höchstens zweimal jährlich — nicht vor Juli — ist eine Mahd durchzufuhren. Das Mähgut ist zu entfernen. Eine Beweidung ist mit höchstens einer Großvieheinheit oder zwei Schafen je 5000 m² zulässig. Wenn mit einer Beweidung erst nach dem 30. Juni begonnen wird, ist die Fläche innerhalb von drei Wochen vor der Beweidung — jedoch nicht vor dem 1. Juli — zu mähen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung