Die Grünfläche „Abschirmgrün" ist als extensives Grünland mit standortgerechten Pflanzen ohne Stickstoffdüngung zu entwickeln. Mindestens alle zwei Jahre und höchstens zweimal jährlich — nicht vor Juli — ist eine Mahd durchzufuhren. Das Mähgut ist zu entfernen. Eine Beweidung ist mit höchstens einer Großvieheinheit oder zwei Schafen je 5000 m² zulässig. Wenn mit einer Beweidung erst nach dem 30. Juni begonnen wird, ist die Fläche innerhalb von drei Wochen vor der Beweidung — jedoch nicht vor dem 1. Juli — zu mähen.