Im Gewerbegebiet gelten folgende Anforderungen:
Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotbraunem Ziegelmauerwerk auszufuhren. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stützen, Brüstungen, Gesimse und Fensterstürze können andere Baustoffe verwendet werden, wenn das Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.