• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_71fdd8db-9884-43a2-bef6-a6ae0b2bda82

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude71
    xpPlanDate
    • 2018-12-19
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Vordächer bis zu einer Tiefe von 1,5 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m allgemein zulässig, hiervon ausgenommen sind die Bereiche im Kronen- und Wurzelbereich zu erhaltender Bäume. Bei Vordächern dürfen die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassade des jeweiligen Baukörpers betragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung