Für die mit — A — gekennzeichnete sechsgeschossige Bebauung im Kerngebiet südlich der Ferdinand-Beit-Straße auf den Flurstücksteilen 1321 und 1325 der Gemarkung St.Georg-Nord können zwei weitere Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.