• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_728552a8-2609-4ee3-baf3-d7e38f509801

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld57
    xpPlanDate
    • 1994-03-08
    schluessel
    • §2 Nr.19
    text
    • Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung sind auf einer 145 m tiefen Fläche (gemessen vom östlichen Fahrbahnrand der Straße Karlshöhe) die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung