Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit
einem mindestens 0,8 m starken, durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für
anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss jeweils auf
einer Fläche von 12 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.