Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist
für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen
zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten
wirkungsarmes Spektrum aufweisen (LED mit maximal
3000 Kelvin, nach unten abstrahlend). Gärten, Gehölze
und umgebende Gebäude sind von direkter Außenbeleuchtung
abzuschirmen.