Im eingeschossigen Wohngebiet auf den Flurstücken 1487, 335, 294, 295, 204 und 22 sowie im zweigeschossigen Wohngebiet auf den Flurstücken 221 und 1487 der Gemarkung Alsterdorf sind Staffelgeschosse unzulässig. Die sichtbaren Außenwände der Gebäude sind in rotbuntem Ziegelmauerwerk herzustellen. Für die Dachflächen sind anthrazitfarbene Dachpfannen zu verwenden.