Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel" ist ein Hotel mit Bistro/Bar, Konferenzräumen, Sport- und Erholungsräumen, Räumen zum Unterstellen für Golfsportgeräte und Maschinen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie eine Tiefgarage zulässig.