• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_75795682-3d80-47b9-b033-5ecb0cfdd9a4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel47
    xpPlanDate
    • 2023-11-01
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Innerhalb der Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen sind insgesamt 17 einheimische, standortgerechte, mindestens mittelkronige Bäume mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang sind gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise herzustellen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung