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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese45
    xpPlanDate
    • 2016-07-07
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Auf der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Café-Garten“ können notwendige Stellplätze der Flurstücke 2024 und 279 ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird und das durch die Gärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt. Die Stellplätze sind mit höchstens 1,2 m hohen Hecken einzufassen; sie sind mit Naturstein, Klinker oder wassergebundener Decke herzustellen. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig. Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ können notwendige Stellplätze des jeweiligen Wohngrundstücks ausnahmsweise zugelassen werden, wenn auf diesem Wohngrundstück ein Stellplatz nicht untergebracht werden kann, die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird und das durch die Gärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt. Offene Stellplätze sind nur in einem 6 m breiten Streifen hinter der Straßenlinie zulässig und dürfen insgesamt nicht mehr als 25 vom Hundert der Straßenfront der jeweiligen privaten Grünfläche in Anspruch nehmen. Die Stellplätze sind mit höchstens 1,2 m hohen Hecken einzufassen; sie sind mit Naturstein, Klinker oder wassergebundener Decke herzustellen. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig. Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ dürfen höchstens 10 vom Hundert der Fläche befestigt werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung