Bei Abgang von Knicks (Wallhecken) sind Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter eines intakten Knicks erhalten bleibt. Sie sind unter Erhalt von Einzelbäumen (Überhältern) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen, sofern schützenswerter Baumbestand nicht entgegensteht. Vorhandene Lücken in den Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen.