In den Mischgebieten sind zu der Straßenverkehrsfläche der Planstraße 1 und der Parkanlage (FHH) angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durch-brochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Ab-stand von 0,5 m zu den jeweiligen Grenzen einhalten.